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Traumatologie

Versorgung von Frakturen

Wie wird der Eingriff durchgeführt?

  • Normalerweise erfolgt der Eingriff in Analgosedierung oder in Vollnarkose. Im Einzelfall oder bei Risikopatienten lassen sich aber auch viele Frakturversorgungen in lokaler Betäubung durchführen.
  • Eine konservative Frakturversorgung (Schienung) mit Verschnürung der Zahnreihen kann bei nicht verschobenen Brüchen erfolgen. Hier wird der gebrochene Kiefer durch Verschnürung mit dem gesunden Kiefer ruhiggestellt und ähnlich wie bei einem Gipsverband (Arm/Bein) für 3-4 Wochen belassen. In dieser Zeit wachsen die Bruchenden wieder zusammen.
  • Bei ungenügender Bezahnung, starker Verlagerung der Bruchstücke, Mehrfachbrüchen, offenen Brüchen oder Gefahr zur Verlegung der Atemwege ist eine operative Behandlung erforderlich. Die Bruchspalten werden dabei durch einen Schnitt in der Mundhöhle oder selten von außen her freigelegt. Die Knochen werden an die richtige Position gebracht und in der ursprünglichen Stellung mit Schrauben und Platten fixiert. Eine Verschnürung ist hier in der Regel meist nur intraoperativ erforderlich.
  • Die Osteosyntheseplatten werden in der Regel nach 5-6 Monaten wieder entfernt. Sie können aber auch bei ungünstiger Lage belassen werden. Hier kommen Materialien aus Titan (wie bei Zahnimplantaten) zum Einsatz.

Warum muss die Fraktur versorgt werden?

  • Um die Kaufunktion mit einer regelrechten Verzahnung wiederherzustellen.
  • eine Pseudoarthrose (Kunstgelenk) zu verhindern.
  • Um das Aussehen wiederherzustellen.
  • Um Nervschädigungen (Gefühlsnerven) zu vermeiden.
  • und um einfach möglichst schnell eine Ruhigstellung und Schmerzfreiheit zu erlangen.

Kontakt

Gemeinschaftspraxis Dr. Dr. Günter Helm & Dr. Muhammad Shehadeh
Mühlstr. 19
63450 Hanau

0 61 81 / 18 41 81

mkghanau@gmx.de